Domänennamen-Registrierungsdaten
Die MMC GmbH erbringt Domänennamen-Registrierungsdienste. Sie ist akkreditierter Registrar bei nic.at (ID 120) und tritt darüber hinaus als Wiederverkäuferin auf.
Zu jeder von uns registrierten Domäne führen wir einen Datensatz mit dem Domänennamen, dem Datum der Registrierung sowie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Inhaberin oder des Inhabers. Weicht die Stelle, die die Domäne verwaltet, davon ab, halten wir auch deren E-Mail-Adresse und Telefonnummer fest.
1. Wie wir die Richtigkeit dieser Angaben sicherstellen
Bei der Registrierung erheben wir alle genannten Angaben und bestätigen die E-Mail-Adresse.
Einmal jährlich fordern wir die Inhaberinnen und Inhaber auf, ihre Angaben zu bestätigen oder zu berichtigen.
Bei Auffälligkeiten — etwa wenn Nachrichten nicht zustellbar sind oder uns Dritte oder die Registry darauf hinweisen — nehmen wir Kontakt auf und prüfen die Angaben.
Auf Ersuchen der Registry wenden wir uns an die Inhaberin oder den Inhaber. Bleibt eine Bestätigung binnen 14 Tagen aus, wendet sich die Registry unmittelbar an sie oder ihn.
Lässt sich eine Angabe nicht berichtigen, vermerken wir das und verständigen bei fortdauernder Unrichtigkeit die Registry.
Ihre Angaben ändern: schreiben Sie an office@mmc.at. Wir ändern die Daten und geben die Änderung an die Registry weiter.
Grundlage: § 30 Abs. 3 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026.
2. Auskunft über Registrierungsdaten
Nicht personenbezogene Registrierungsdaten sind über den öffentlichen Auskunftsdienst des
jeweiligen Registers abrufbar — für Domänen unter .at über
nic.at.
Darüber hinausgehende Auskünfte erteilen wir auf rechtmäßige und hinreichend begründete Anträge. Antragsberechtigt sind insbesondere Strafverfolgungsbehörden, Gerichte, Aufsichts- und Sicherheitsbehörden sowie Einrichtungen, die ein berechtigtes Interesse darlegen.
So stellen Sie einen Antrag
Senden Sie ihn an domain-auskunft@mmc.at. Der Antrag muss enthalten:
- die antragstellende Einrichtung samt Vertretungsbefugnis,
- die betroffene Domäne,
- die begehrten Daten und die Rechtsgrundlage,
- die Begründung des Ersuchens.
Unsere Antwort
Wir beantworten jeden Antrag unverzüglich, jedenfalls binnen 72 Stunden ab Eingang. Ist ein Antrag unvollständig oder nicht hinreichend begründet, teilen wir das innerhalb derselben Frist mit.
Wir prüfen jeden Antrag auf seine Rechtmäßigkeit und geben nur die Daten heraus, die vom Ersuchen gedeckt sind. Über jeden Antrag und jede Antwort führen wir Aufzeichnungen.
Grundlage: § 30 Abs. 5 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026.